Corona-Testpflicht für Unternehmen: Was ist bei Schnelltests zu beachten?

person Geschrieben von: Bernd Färber Datum:

Ein zentrales Element bei der Pandemiebekämpfung sind Schnelltests. Immer mehr werden derzeit angeboten. Der Vorteil der Antigentests liegt darin, dass das Ergebnis sehr schnell vorliegt. Es ist nicht, wie bei PCR-Tests, eine Analyse im Labor notwendig. Mit Schnelltests lassen sich deshalb Personen herausfinden, die keine Krankheitssymptome aufweisen, aber ggf. andere anstecken können. Somit können Antigen-Schnelltests dazu beitragen Infektionsketten zu unterbrechen. Jedoch ist zu beachten, dass es auf die Virenlast ankommt, ob eine Infektion auch tatsächlich erkannt wird und ein Schnelltest nur die aktuelle Situation abbildet. Auch sollte ein negatives Ergebnis nicht dazu führen, dass andere Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt werden.


Unternehmen sind inzwischen dazu verpflichtet sich an der Pandemiebekämpfung zu beteiligen und Mitarbeitern Schnelltests anzubieten.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass Unternehmen zweimal pro Woche ein Testangebot machen müssen, sofern Mitarbeiter nicht im Home-Office arbeiten. Dabei ist es unerheblich, welcher Corona-Test geboten wird. Es kann auch eine Testung mit professionellen Schnelltests angeboten werden. Hierfür ist jedoch fachkundiges Personal notwendig. Deshalb bevorzugen inzwischen die meisten Unternehmen Schnelltests, die zur Selbstanwendung zugelassen sind.

Unternehmen müssen beachten, dass Nachweise über die Besorgung von Schnelltests bzw. die Beauftragung Dritter vier Wochen aufzubewahren sind. Ggf. ist es nämlich erforderlich den Nachweis zu erbringen, dass die Testpflicht erfüllt wurde.

Die Verantwortlichen sollten im Zusammenhang mit der Testpflicht bzw. den Schnelltests folgendes beachten:

1. Welche Schnelltests gibt es?

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Antigen-Schnelltests, professionelle Tests und Selbttests. Bei professionellen Corona-Tests ist in der Regel ein tiefer Nasen-Rachen-Abstrich notwendig, welcher nur durch Fachpersonal durchgeführt werden darf. Selbsttests benötigen einen Nasalabstrich oder Speichel. Sie sind damit bequemer durchzuführen. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jeder Test, der für die Selbstanwendung konzipiert ist, auch dafür zugelassen ist.

Wir führen beide Arten von Tests:

Corona-Tests


Deren Verwendung ist entsprechend gekennzeichnet.

2. Welche Schnelltests sind zu empfehlen?

Ob ein professioneller Test oder ein Laientest verwendet wird, ist prinzipiell unerheblich. Jedoch ist bei professionellen Tests Fachpersonal notwendig. Dabei ist anzunehmen, dass der Schnelltests auch verantwortlich durchgeführt wird. Bei Selbsttests kommt es allein auf die Mitarbeiter an, ob diese einen Test richtig bzw. auch tatsächlich machen. Große preisliche Unterschiede zwischen professionellen Tests und zugelassenen Selbsttests gibt es nicht mehr. Jedoch dürfen nur solche Tests eingesetzt werden, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind.

Zugelassene Schnelltests

Zugelassene Selbsttests


3. Wer trägt die Kosten?

Die Kosten müssen von den Unternehmen selbst getragen werden. Deshalb bietet es sich an kostengünstig einzukaufen bzw. größere Mengen zu bestellen.

4. Wie sollten Schnelltests gelagert werden?

Lagern Sie Schnelltests bei Raumtemperatur. Dies ist sehr wichtig, da bei anderen Temperaturen die Erkennung beeinträchtigt werden kann. So beeinflussen hohe Temperaturen die Sensitivität, niedrige Temperaturen die Spezifität.

5. Was ist bei Selbsttests zu beachten?

Wir empfehlen, dass zunächst fachkundiges Personal die Anwendung unterstützt. In jedem Fall ist die jeweilige Gebrauchsanweisung zu beachten.

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