Corona-Testpflicht für Unternehmen

person Geschrieben von: Bernd Färber Datum:
Jetzt ist sie beschlossen - die Testpflicht für Unternehmen. Die Corona-Arbeitschutzverordnung wird entsprechend angepasst. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie nun allen Mitarbeitern verpflichtend einen Corona-Schnelltest pro Woche anbieten müssen. Ausgenommen sind davon Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten. Für Mitarbeiter, die viele Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen durchführen, müssen zwei Testmögichkeiten pro Woche angeboten werden.

Bezahlt werden müssen die Tests von den Unternehmen selbst. Es steht den Unternehmen frei, was für Corona-Tests angeboten werden. In Fragen kommen PCR- oder Antigen-Tests, wobei bei Letzteren Schnell- bzw. Selbsttests zur Verfügung stehen. Es ist prinzipiell eine Organisations- und Kostenfrage, welche Testmöglichkeiten Unternehmen in Betracht ziehen. PCR-Tests sind wohl sehr genau, die Auswertung nimmt jedoch Zeit in Anspruch. Deshalb wird der Großteil der Unternehmen auf Schnelltests setzen. Das Ergebnis steht innerhalb von ein paar Minuten zur Verfügung. Für die Durchführung von professionellen Schnelltests (Nasen-Rachen-Abstrich) ist Fachpersonal erforderlich, welches diese Tests durchführen darf. Hierbei ist zudem davon auszugehen, dass nicht jeder Mitarbeiter mit so einem, mitunter unangenehmen oder schmerzhaften, Test einverstanden ist. Zu beachten ist, dass Mitarbeiter in den wenigsten Fällen zur Testung gezwungen werden dürfen. Ein Corona-Test stellt nämlich immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Insofern ist die Testpflicht ein verpflichtendes Angebot für einen freiwilligen Corona-Test.

Mehr Akzeptanz bieten unserer Erfahrung nach nicht-invasive (Selbst-)Tests.
Mit Nasal- oder Spucktests, die für Laien freigegeben sind, können Mitarbeiter einen Corona-Schnelltest selbst durchführen. Die Selbstanwendung bietet zudem einen Kostenvorteil, da hier kein Fachpersonal benötigt wird. Jedoch muss hier darauf vertraut werden, dass die Durchführung des Selbsttests auch ordnungsgemäß erfolgt. Ob ein positives Ergebnis mitgeteilt wird, ist hier nicht sichergestellt. Deshalb muss abgewogen werden, welche Methode angewendet wird. Die Kosten für Tests zur Eigenanwendung sind etwas höher als für professionelle Schnelltests.

Bei Selbsttests kommt es vor allem darauf an, dass diese problemlos angewendet werden können. Deshalb bieten wir Laientests an, deren Durchführung einfach ist. Sehr beliebt ist der Nasocheck Comfort der Lepu Medical. Hier ist kein Teströhrchen enthalten. Die benötigte Pufferlösung wird in einer Testkarte direkt auf den Probetupfer gegeben. Danach wird die Karte zugeklappt. Das Ergebnis wird außen angezeigt.

Ebenfalls einen einfachen Testaufbau bietet der Hotgen Nasaltest. Hier ist die Pufferlösung bereits im Teströhrechen enhalten. Damit wird die Testdurchführung ebenfalls vereinfacht. Es muss nämlich nicht mit der Testflüssigkeit hantiert werden. 

Lepu Nasocheck Comfort

Hotgen Nasaltest
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